Partizipationsmöglichkeiten junger Menschen im Völkerrecht – echte Beteiligung oder bloße Formalität?
Weit über ein Drittel der Weltbevölkerung ist unter 24 Jahre alt. Welche Rolle spielen diese junge Menschen, wenn es um das Völkerrecht geht?
Während Staaten die zentralen Akteure des Völkerrechts sind, ist nicht zu verkennen, dass der Staat als solches ein fiktives Gebilde ist, welches nicht selbst handelt, sondern von überwiegend älteren Menschen repräsentiert wird. Selbiges gilt entsprechend für internationale Gerichte und Tribunale sowie internationale Organisationen. Nehmen diese überhaupt auch die Interessen der jungen Menschen wahr? Auffällig ist ein nicht unerhebliches Gefälle bezüglich der Verbindlichkeit verschiedener Regelungsbereiche des Völkerrechts. So lässt sich einerseits ein hoher Verpflichtungsgrad im Rahmen wirtschaftlicher Übereinkommen feststellen. Andererseits sind bspw. die Bestimmungen des internationalen Umweltrechts vielfach nicht verbindlich bzw. lassen sie einen weitreichenden Interpretationsspielraum. Zwar existieren zum einen Konventionen, Resolutionen und weitere rechtliche Dokumente sowie internationale Organisationen (z.B. UNICEF) und Institutionen (z.B. Gesandte des UN Generalsekretärs für Jugend), die den Schutz der Jugend gewährleisten wollen. Indes fehlen Möglichkeiten der Jugend zur gleichberechtigten Mitwirkung im Völkerrecht. Bisherige Bemühungen haben zu keinen wesentlichen Veränderungen geführt. Sehen junge Menschen das Völkerrecht daher als Problem oder trotzdem als Lösung? Welche Themengebiete sind für sie besonders relevant? Und wie können sie im Völkerrecht partizipieren und Einfluss nehmen?
Diskutierende
_Univ.-Prof. Dr. Helmut Aust (FU Berlin)
_Hannah Birkenkötter, LL.M. (HU Berlin)
_Emma Fuchs (Fridays for Future Berlin)
_Dr. Barbara Hendricks (MdB)
_Antonia Kuhn (ehem. Jugenddelegierte zur UN-Generalversammlung)
_Dr. Lukas Wasielewski (Auswärtiges Amt)
Ort
Hörsaal A
Henry-Ford-Bau
Garystraße 35
14195 Berlin